Allgemeine Geschäftsbedingungen

  1. Geltung der Bedingungen

Die Lieferungen, Leistungen und Angebote der Natexgroup erfolgen ausschließlich aufgrund der nachstehenden Geschäftsbedingungen. Sie gelten für alle (auch zukünftige) Geschäftsbeziehungen sowie als Grundlage für unseren Onlineshop – www.natexgroup.com – soweit nicht ausdrücklich anders zwischen uns und unserem Kunden („Verbraucher“ – eine Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann – oder „Unternehmer“ – eine natürliche oder juristische Person sowie Personengesellschaft, die in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt) vereinbart. Der Kunde erklärt sich bei Auftragserteilung mit diesen Geschäftsbedingungen einverstanden. Stillschweigen oder Erfüllung der Vertragsleistung allein gelten in keinem Fall als Zustimmung zu etwaigen Bedingungen des Kunden. Entgegenstehende Bedingungen werden von uns nicht anerkannt, auch wenn nicht ausdrücklich widersprochen wird. Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn wir diese schriftlich bestätigt haben.

  1. Angebot und Vertragsabschluss

Für alle Vereinbarungen gelten nachstehende Bedingungen. Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Das gilt auch für Ansprüche aus Wechsel oder Schecks, die an anderen Orten zahlbar sind, sowie für die Durchführung des gerichtlichen Mahnverfahrens, und wenn der Schuldner seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt aus dem Geltungsbereich der Zivilprozessordnung verlegt oder seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt zum Zeitpunkt einer Klageerhebung nicht bekannt ist. Für Art und Umfang der Lieferungen und Leistungen ist eine schriftliche Auftragsbestätigung der Natexgroup maßgebend. Wir behalten uns handelsübliche Abweichungen hinsichtlich der in Prospekten, Abbildungen, Zeichnungen und Beschreibungen angegebenen Leistungen, insbesondere hinsichtlich der Maße und Farben sowie Konstruktions- und Formänderungen, welche vom Tage der Auftragserteilung bis zur Auslieferung durchgeführt werden, vor, sowie sonstige Abweichungen, durch die die Verwendung zu dem vertragsmäßigen Zweck nicht eingeschränkt wird, ohne dass der Käufer Ansprüche daraus herleiten kann. Die zu den Angeboten gehörenden Unterlagen, wie Abbildungen, Zeichnungen, Gewichts- oder Maßangaben bzw. sonstige technische Daten oder Angaben, kennzeichnen lediglich den Vertragsgegenstand und stellen keine Eigenschaftszusicherung dar. Bestellungen werden nur akzeptiert, wenn keine Verbindlichkeiten aus früheren Aufträgen bestehen.

  1. Zahlungsbedingungen

Falls nicht anders vereinbart, haben sämtliche Zahlungen sofort nach Rechnungserhalt ohne Abzug in der fakturierten Währung zu erfolgen. Bei Vereinbarung eines Zahlungsziels berechnet sich die Fälligkeit nach dem Rechnungsdatum. Sofern nichts anderes angegeben, verstehen sich die Preise stets ab Werk Götzis ohne Fracht, Verpackung, Versicherung, Montage und Mehrwertsteuer. Allfällige Spesen sind vom Kunden zu tragen. Wir sind berechtigt, trotz anders lautender Bestimmung des Kunden, Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schulden anzurechnen, wobei der Kunde ausdrücklich auf eine Verjährung der Forderung verzichtet. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so ist die Natexgroup berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen. Bei Zielüberschreitung werden unbeschadet weitergehender Rechte Verzugszinsen in Höhe von 8 %-Punkten über dem 3-Monats-Euribor berechnet. Der Kunde ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung, auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtens festgestellt wurden oder unstreitig sind.

  1. Lieferung

Der Versand erfolgt gegen Rechnung und auf Gefahr des Käufers, auch dann, wenn frachtfreie Lieferung oder Transportmittel des Verkäufers vereinbart wurde. Bei Überschreitung einer vereinbarten Lieferfrist um mehr als 6 Wochen kann der Besteller vom Vertrag zurücktreten. Weitere Ansprüche, insbesondere auf Schadensersatz, sind ausgeschlossen. Liefer- und Leistungsverzögerungen auf Grund von Materialbeschaffung, Betriebsstörung, Kapazität, Streik, Aussperrung, behördlichen Anordnungen auf Grund höherer Gewalt usw., auch bei Lieferanten der Natexgroup oder deren Unterlieferanten, berechtigen uns nach umgehender Meldung an den Kunden die Lieferung bzw. die Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Verzögerungszeit hinauszuschieben. Die Natexgroup ist zu Teillieferungen und Teilleistungen und bei entsprechenden vorherigen Absprachen auch zur vorzeitigen Lieferung berechtigt. Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 10% der bestellten Menge gelten als genehmigt.

  1. Eigentumsvorbehalt

Bis vollständiger Bezahlung sämtlicher der Natexgroup aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden zustehenden Forderungen bleiben alle gelieferten Waren unser Eigentum. Der Kunde ist berechtigt, die Ware im Rahmen eines ordnungsgemäßen Geschäftsganges zu verarbeiten, zu veräußern, oder in andere Gegenstände einzubauen, jedoch nur, solange der Kunde sich nicht mit irgendeiner Zahlung im Verzug befindet sowie unter Berücksichtigung der nachfolgenden Bestimmungen. Verpfändung oder Sicherungsübereignung der Vorbehaltsware bzw. der abgetretenen Forderung ist unzulässig. Durch Verarbeitung der Vorbehaltsware erwirbt der Kunde nicht das Eigentum gemäß ABGB an der neuen Sache. Die Verarbeitung wird durch den Kunden für die Natexgroup vorgenommen. Der Kunde verwahrt diese Ware jedoch unentgeltlich. Wenn die Vorbehaltsware mit anderen, dem Kunden nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet wird, erwirbt die Natexgroup das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis der Werte der Vorbehaltsware zu den anderen verarbeiteten Gegenständen gemäß dem Paragraphen des ABGB. Auch in diesem Fall verwahrt der Kunde diese Ware unentgeltlich. Der Kunde tritt hiermit die aus einem Weiterverkauf oder aus einem sonstigen Rechtsgrund (Versicherung, unerlaubte Handlung) bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen (einschließlich aller Saldoforderungen aus Kontokorrent) sicherungshalber an die Natexgroup ab, und zwar auch insoweit, als die Ware verarbeitet ist. Von Pfändungen oder Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware sind wir unter Angabe des Pfändungsgläubigers sofort zu benachrichtigen. Die Dritten sind auf das Eigentum der Natexgroup hinzuweisen. Sämtliche in diesem Zusammenhang entstehenden Kosten trägt der Kunde. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die Vorbehaltsware auf Kosten des Kunden zurückzunehmen. In der Zurücknahme sowie in der Pfändung der Ware durch die Natexgroup liegt kein Rücktritt vom Vertrag.

  1. Mängelhaftung

Mängelrügen müssen bei erkennbaren Mängeln und bei verborgenen Mängeln innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt der Lieferung schriftlich bei uns in 6840 Götzis/Österreich einlangen. Bei Versäumnis dieser Frist können Gewährleistungsansprüche nicht mehr geltend gemacht werden. Bei jeglichen Einflüssen Dritter oder einer Weitergabe an Dritte ist eine Beanstandung ausgeschlossen. Im Falle begründeter Mängelrüge sind wir verpflichtet, kostenlos nach unserer Wahl für Nachbesserung zu sorgen bzw. die fehlerhaften Teile oder das Verkaufsprodukt zu ersetzen. Die Kosten der Nachbesserung trägt der Kunde, soweit sie dadurch entstehen, dass die Verkaufsware an einen anderen Ort als an den Wohnsitz oder die gewerbliche Niederlassung verbracht wurden. Anspruch auf Gewährleistung entfällt, wenn wir Nachbesserung gewählt haben und der Kunde die dafür erforderlichen Maßnahmen nicht trifft, insbesondere nach Vereinbarung eines Termins für die Nachbesserung die Rückgängigmachung des Vertrages verlangt. Die Rückgängigmachung muss schriftlich innerhalb einer Woche in 6840 Götzis/Österreich erklärt werden, nachdem zweifelsfrei feststeht oder wir dem Kunden schriftlich erklärt haben, dass wir zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung nicht in der Lage sind. Weitere Ansprüche, insbesondere auf Wandlung, Minderung oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung oder auf Ersatz eines mittelbaren oder unmittelbaren Schadens sind ausgeschlossen. Gewährleistungsansprüche sind ausgeschlossen bei natürlichem Verschleiß und bei unsachgemäßer oder unfachmännischer Behandlung. Bei Produkten II. oder III. Wahl ist jede Mängelhaftung ausgeschlossen. Bei Waren, die wir nicht produzieren, sondern lediglich vertreiben, beschränkt sich die Gewährleistung auf die uns gegen den Lieferanten zustehenden Rechte. Wir sind berechtigt, zur Überprüfung die Rücksendung des beanstandeten Teiles zu verlangen, bevor wir Ersatz liefern. Etwaige Gewährleistungsansprüche des Kunden sind nicht abtretbar. An den von der Natexgroup gelieferten Produkten stehen uns Urheberrechte zu. Der Kunde darf diese Produkte nur im Rahmen eines ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebes benutzen und weiterveräußern.

  1. Anwendbares Recht

Für sämtliche Rechtsbeziehungen der Parteien gilt das Recht der Republik Österreich. Erfüllungsort ist für beide Teile ausschließlich Götzis. Für den Kunden, also „Verbraucher“ sowie „Unternehmer“, gilt Feldkirch als ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten. Die Natexgroup ist jedoch berechtigt bei allfälligem Rechtsstreit auch an einem anderen Gerichtsstand zu klagen. Sollte eine oder mehrere der oben genannten Bestimmungen unwirksam oder nicht durchsetzbar sein oder werden, wird sie durch eine wirksame oder durchsetzbare Bestimmung ersetzt, die den wirtschaftlichen Zweck so weit wie möglich erreicht. Die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen bleibt hiervon unberührt.

Alternative Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO und § 36 VSBG:

Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die du unter https://ec.europa.eu/consumers/odr findest. Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle sind wir nicht verpflichtet und nicht bereit.